IDW Aktuell

30.10.2023
IDW zur geplanten Verlängerung der Energiepreisbremsen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf einer Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) vorgelegt, der die Energiepreisbremsen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsegesetzes bis Ende April 2024 verlängern soll, sofern dazu die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird. Das IDW hat die Gelegenheit der Verbändeanhörung genutzt, auf Aspekte hinzuweisen, die für die Umsetzung der PBVV relevant sind.

Unter anderem fordert das IDW, dass frühzeitig öffentlich die Voraussetzungen klargestellt werden müssen, unter denen Unternehmen von der Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren können.

Bereits mit Schreiben vom 04.08.2023 hat das IDW darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Fristen für die Einreichung von Anträgen und Nachweisen (z.B. Bescheid der Prüfbehörde oder Prüfungsvermerk eines Prüfers), vor allem im Hinblick auf die Höchstgrenze, zu knapp bemessen sind (siehe IDW Aktuell vom 08.08.2023). Die betroffenen Unternehmen, die Wirtschaftsprüfer und auch die Prüfbehörde benötigen ausreichend Zeit, um ihren Pflichten nach den Energiepreisbremsen gerecht werden zu können. Eine Fristverlängerung über die rechtlich nicht bindenden FAQ kann hierfür nicht ausreichend sein. Um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen, bedarf es realistischer zeitlicher Vorgaben, die in den jeweiligen Gesetzen geregelt werden.

  • Energiepreisbremsen Verlängerung (IDW Schreiben) (PDF)
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06.09.2023
Entwurf ISA 570 - Going Concern: IDW schlägt Verbesserungen vor

Die Verantwortung des Abschlussprüfers bei der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist einer der wichtigsten Aspekte der Abschlussprüfung. Daher begrüßt das IDW viele Aspekte der aktuellen Überarbeitung des ISA 570 (Exposure Draft: Proposed International Standard on Auditing 570 (Revised 202X) Going Concern and Proposed Conforming and Consequential Amendments to Other ISAs).

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29.08.2023
Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung: HFA empfiehlt Anwendung der IDW Entwürfe

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat eine Anwendungsempfehlung für die Entwürfe der IDW Prüfungsstandards IDW EPS 990 (11.2022) und IDW EPS 991 (11.2022) ausgesprochen. Die Entwürfe befassen sich mit der inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung. IDW EPS 990 (11.2022) behandelt die Prüfung mit hinreichender Sicherheit, IDW EPS 991 (11.2022) die Prüfung mit begrenzter

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29.08.2023
IDW Jahreskongress: Group Sessions zu Nachhaltigkeitsthemen

Der IDW Jahreskongress 2023 bietet in den Group Sessions aktuelle fachliche Informationen und Branchennews. Das Thema Nachhaltigkeit spielt dabei eine große Rolle.

Aktuelle Entwicklungen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden den Schwerpunkt von zwei Group Sessions bilden. Ebenfalls zwei Group Sessions befassen sich mit aktuellen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bei CSRD und ESRS. Auch zum Thema "Anforderungen an die Berichterstattung nach Artikel 8 Taxonomie-Verordnung" sind zwei Gruppen vorgesehen.

Darüber hinaus erwarten Sie viele weitere Themen aus den Bereichen Prüfung, Rechnungslegung, Betriebswirtschaft, Beratung, Steuerrecht oder Führung.
Der IDW Jahreskongress findet in diesem Jahr am 14. und 15. September 2023 im World Conference Center in Bonn statt.

Alle Informationen zur Veranstaltung, Programm und Anmeldung:

Für Fragen steht Ihnen Frau Sandra Jachmann, Telefon: 0211 4561 133 oder jachmann@idw.de zur Verfügung.

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