TEST: Aktualisierung der IDW Arbeitshilfe zur EU-Offenlegungsverordnung

Die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie-Verordnung regeln bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, deren Einhaltung durch den Abschlussprüfer von Versicherungsunternehmen, Asset Managern und Investmentvermögen bzw. durch den Wirtschaftsprüfer bei WpHG-Prüfungen zu prüfen ist. Das IDW hat seine Arbeitshilfe zur EU-Offenlegungsverordnung jetzt aktualisiert.

Seit dem 01.01.2023 sind auch die sog. Level-II-Anforderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft vor allem die Konkretisierungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der EU-Kommission vom 06.04.2022.

Das IDW hatte im September 2022 Hinweise zu ausgewählten Fragestellungen bei der Auslegung der einschlägigen Rechtsakte veröffentlicht (vgl. News Exklusiv vom 06.09.2022). In der nun vorliegenden Aktualisierung wurden neue Rechtsakte ebenso wie Auslegungshinweise der EU-Kommission sowie der nationalen und europäischen Finanzaufsichtsbehörden berücksichtigt.


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