Fachliche Hinweise des IDW, weitere Informationen und nützliche Links finden Sie auf der Corona-Sonderseite des IDW.
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nach Corona (Trendwatch Positionspapier) (PDF)
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Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nach Corona (Trendwatch Positionspapier) (PDF)
Das IDW hat Fachliche Hinweise Teil 1-3 veröffentlicht, die sich damit befassen, welche Folgen das Virus auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) und Prüfung hat.
Teil 3
Teil 3 vom 08.04.2020 ergänzt die beiden Fachlichen Hinweise Teil 1 und Teil 2.
Update 1 vom 02.07.2020: Das IDW hat ein erstes Update des Fachlichen Hinweises: Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3) erarbeitet. Hierzu wurde das ursprüngliche Papier vom 08.04.2020 um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Fokus rücken.
Update 2 vom 21.12.2020: Das Update konzentriert sich auf Fragestellungen, welche in der frühen Prüfungsphase von Relevanz sind (Fragen zur Risikobeurteilung und zur Festlegung der Wesentlichkeit) und enthält einige vertiefende Aspekte zur "Remote-Prüfung", insbesondere zur Vorratsinventur. Die Abschnitte zur Rechnungslegung und zu sonstigen Fragestellungen sind gegenüber dem letzten Update weitestgehend unverändert und werden mit dem für Januar 2021 geplanten weiteren Update aktualisiert. In diesem Zuge werden auch weitere Aspekte der Abschlussprüfung in der Corona-Pandemie, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung und hinsichtlich der Berichterstattung des Abschlussprüfers ergänzt werden.
Update 3 vom 28.01.2021: Einer der Schwerpunkte des Updates liegt auf den Anforderungen an die Berichterstattung in Abschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2020 über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das betreffende Unternehmen. Darüber hinaus wurden weitere bilanzielle Fragestellungen ergänzt.
Update 4 vom 26.02.2021: Es wurden vor allem drei neue Fragen ergänzt. Diese betreffen die Aktivierung von bestimmten Coronahilfen in HGB- und IFRS-Abschlüssen auf den 31.12.2020 (Frage 2.2.4.), die handelsbilanzielle Abbildung von sog. Mietzugeständnissen auf Seiten des Mieters (Frage 2.3.14.) sowie die Vereinbarkeit der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen (als sog. prüfender Dritter) mit einer Tätigkeit als Abschlussprüfer für das betreffende Unternehmen (Frage 4.4.).
Update 5 vom 06.04.2021: Es wurden vor allem zwei neue Fragen ergänzt. Diese betreffen die Sofortabschreibung sog. digitaler Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz (Frage 2.3.15.) sowie die Qualifizierung stiller Einlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Fremd- oder Eigenkapital in der Handelsbilanz des empfangenden Unternehmens (Frage 2.3.16.).
Teil 2
Teil 2 vom 25.03.2020 baut auf Teil 1 auf bzw. ergänzt ihn, u.a. um die Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden, und um ausführlichere Hilfestellungen zum Prüfungsprozess. Soweit die Ausführungen im Hinweis Teil 1 vom 04.03.2020 auch Relevanz für Berichtsperioden haben, die nach dem 31.12.2019 enden, wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf diese verwiesen.
Teil 1
Teil 1 vom 04.03.2020 dreht sich um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausgewählte Aspekte der HGB- und IFRS-Rechnungslegung für Abschlüsse und Lageberichte zum 31.12.2019 und deren Prüfung.
Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, ist eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die für die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht zuständigen Unternehmensorgane sowie durch deren Abschlussprüfer erforderlich.
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Prognostische Angaben
Die Corona-Pandemie erhöht die Unsicherheit bei einer Vielzahl von prognostischen Angaben im Abschluss und Lagebericht, z.B. bei der Bewertung von Beteiligungen oder der Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten. Das IDW hat als Hilfestellung eine erste Systematisierung der Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen entwickelt. Danach können die Unternehmen - in Abhängigkeit vom Grad der jeweiligen Betroffenheit - in fünf unterschiedliche Kategorien einsortiert werden:
Einen Überblick gibt folgendes Schaubild des IDW:
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe ist durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Steuerberater im Namen des Antragstellers einzureichen. Der Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt.
Ziel des Fachlichen Hinweises des IDW ist es, die Wirtschaftsprüfer dabei zu unterstützen, sowohl die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Antragstellung zu erfüllen, als auch ihre beruflichen und fachlichen Grundsätze zu beachten. Unter anderem enthält dieser Fachliche Hinweis eine Beispielformulierung für eine Bescheinigung, die dem Wirtschaftsprüfer die Erteilung einer Bescheinigung nach berufsüblichen Grundsätzen ermöglicht.
Fachlicher Hinweis des IDW zur Schlussabrechnung für die Corona-Überbrückungshilfen
Alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe I-IV sowie November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen. Die Abrechnung der ersten Programme (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5. Mai 2022 gestartet.
Mit dem Fachlichen Hinweis möchte das IDW die Wirtschaftsprüfer bei der Abgabe der Erklärungen des prüfenden Dritten im Antragsportal „Schlussabrechnung Paket 1“ unterstützen. Die Zielsetzung besteht darin, die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen zu erfüllen und gleichzeitig die für Wirtschaftsprüfer geltenden beruflichen und fachlichen Grundsätze zu beachten. Bei dem Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Einreichung der Schlussabrechnung handelt es sich – ebenso wie bei dem Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Coronahilfen – um einen Erstellungsauftrag mit bestimmten vorzunehmenden Würdigungen.
Das im Fachlicher Hinweis des IDW zur Schlussabrechnung für die Corona-Überbrückungshilfen (pdf, Stand: 23.09.2022) gegebene Formulierungsbeispiel für die Bescheinigung soll dem Wirtschaftsprüfer ermöglichen, gegenüber dem Auftraggeber eine Bescheinigung nach berufsüblichen Grundsätzen zu erteilen.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung als Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen insbesondere Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt. Diese werden über die Geschäftsbanken an die Unternehmen ausgereicht. Es sind Unternehmensvertreter auf Bitten der Hausbank an Wirtschaftsprüfer herangetreten und haben um eine Stellungnahme gebeten, ob die Anforderungen für die Vergabe der Hilfskredite erfüllt sind. Das IDW hat sich in einem Fachlichen Hinweis mit diesem Thema befasst.
Der Fachliche Hinweis behandelt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Corona-Hilfskredite und bietet mögliche Auftragsarten für den Wirtschaftsprüfer an. Im Anhang finden sich Musterformulierungen bzw. Formulierungshilfen.
Steuerliche Maßnahmen
Der Fachliche Hinweis enthält einen Überblick über die aktuell geltenden steuerlichen Maßnahmen und Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden. Er wird fortlaufend aktualisiert.
Update 5 (27.07.2021): Der Fachliche Hinweis vom 07.04.2021 wurde durch die vollständig aktualisierte Fassung vom 27.07.2021 ersetzt. Es wurden die bis zum 26.07.2021 verabschiedeten, gesetzgeberischen Hilfsmaßnahmen aufgenommen, die Ausführungen über verlängerte Maßnahmen ergänzt und die Linksammlungen aktualisiert.
Der Fachliche Hinweis enthält nun Erläuterungen zu Hilfsmaßnahmen, die im ATAD-Umsetzungsgesetz, im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz und im Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts enthalten sind.
Es wurden darüber hinaus die seit dem 07.04.2021 veröffentlichten BMF-Schreiben, die steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Steuerpflichtigen zur Bewältigung der durch die Pandemie eingetretenen wirtschaftlichen Folgen zum Gegenstand haben, aufgenommen. Der Fachliche Hinweis informiert nun beispielsweise auch über die Auswirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag und zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die umsatzsteuerliche Organschaft. Neu sind auch Ausführungen zur Übernahme von Kosten für Covid-19 Tests durch den Arbeitgeber und zur Umsatzsteuerbefreiung der Abnahme von Corona-Schnelltests.
Update 4 (07.04.2021): Enthalten sind das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz und das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemie-bedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019. Außerdem sind die BMF-Schreiben berücksichtigt, die bis zum 07.04.2021 veröffentlicht wurden.
Update 3 (13.01.2021): Der Fachliche Hinweis vom 01.07.2020 wurde durch Aufnahme der im zweiten Halbjahr 2020 verabschiedeten, gesetzgeberischen Hilfsmaßnahmen ergänzt und insgesamt auf den neuesten Stand gebracht. Der Fachliche Hinweis enthält Erläuterungen zu den im Jahressteuergesetz 2020 enthaltenen Hilfsmaßnahmen. Es wurden darüber hinaus die bis zum 13.01.2021 veröffentlichten BMF-Schreiben, die steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Steuerpflichtigen zur Bewältigung der durch die Pandemie eingetretenen wirtschaftlichen Folgen zum Gegenstand haben, aufgenommen. Der Fachliche Hinweis informiert nun beispielsweise über die Verlängerung der vereinfachten Antragsverfahren zur Stundung der Steuerzahlungen, zur Anpassung der Vorauszahlungen und zur Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Erstmalig wurden auch die sog. Corona-Beihilfen steuerlich eingeordnet.
Update 2 (01.07.2020): Der Bundestag und der Bundesrat haben am 29.6.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Einen Tag später wurde das begleitende BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 veröffentlicht. Der Fachliche Hinweis vom 26.05.2020 wurde daher aktualisiert. Aufgenommen wurde auch ein Hinweis auf die Entwicklungen auf der EU-Ebene zur Verschiebung des Inkrafttretens des Mehrwertsteuer-E-Commerce-Implementierungspakets und zur geplanten Verlängerung der Fristen zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Update 1 (26.05.2020): Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen haben im April und Mai das Paket steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie um weitere Maßnahmen ergänzt. Der Fachliche Hinweis des IDW vom 02.04.2020 wurde daher aktualisiert. Aufgenommen wurden auch Beschlüsse der EU-Kommission zur Fristverlängerung beispielsweise der Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen.
Kurzarbeit
Der Fachausschuss Recht (FAR) hat sich mit der neuen Kurzarbeitergeldverordnung befasst. Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld unter Hervorhebung der ab dem 01.03.2020 geltenden Erleichterungen finden Sie im Fachlichen Hinweis vom 02.04.2020.
Datenschutz
Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen
Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen nach der Krise in vielen Fällen nicht mehr auf dieselbe Nachfrage nach Produkten und Dienstleitungen treffen werden und nicht mehr dieselben Beschaffungsketten haben werden wie vor der Krise. Der Fachliche Hinweis des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) stellt klar, dass ökonomische Entscheidungen regelmäßig auf der Grundlage von Werten getroffen werden, die mit sog. Zukunftserfolgswertverfahren ermittelt werden. Dabei ist Unsicherheit an zwei Stellen zu berücksichtigen. Zum einen in den Erwartungen künftiger finanzieller Überschüsse; zum anderen hierzu äquivalent in der Risikoprämie, die Investoren für die Übernahme der Unsicherheit fordern.
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat sich der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt und im März 2020 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf den Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020 entwickelt. Hierzu hat der BFA im Juni 2020 ein Update verabschiedet. Das Update umfasst Hinweise zu den Auswirkungen auf den Halbjahresabschluss zum 30.06.2020.
Im Dezember 2020 hat der BFA einen weiteren Hinweis verabschiedet. Dieser umfasst als Update wesentliche Einschätzungen und Anmerkungen zur Risikovorsorge von Kreditinstituten nach HGB und nach IFRS zum Abschlussstichtag 31.12.2020.
Der IDW Bankenfachausschuss (BFA) setzt sich mit grundlegenden Anwendungsfragen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung und Prüfung von Kreditinstituten auseinander. Die Diskussionsergebnisse werden im Fragen & Antworten-Format verlautbart. Es ist vorgesehen, die Zusammenstellung und Antworten bei Bedarf zu aktualisieren und regelmäßig zu ergänzen, um weitere auftretende praktische Anwendungsfragen und Entwicklungen berücksichtigen zu können.
Update: Am 29.04.2020 hat der BFA neue Fragen und Antworten zur bilanziellen Abbildung von Corona-Krise bedingten Moratorien verabschiedet. Zudem erfolgte eine klarstellende Aktualisierung zur Bilanzierung von KfW-Krediten nach IFRS unter Verweis auf die Regelungen des IDW RS HFA 48.
Update 1: Am 30.06.2020 hat der BFA neue Fragen und Antworten zur bilanziellen Abbildung des KfW-Unternehmerkredits 2020 sowie des KfW-Schnellkredits 2020 verabschiedet.
Update 2: Am 07.07.2020 hat der BFA eine neue Frage und Antwort zur bilanziellen Behandlung von Corona-Krise-bedingten privaten Moratorien verabschiedet.
Update 3: Am 29.10.2020 hat der BFA neue Hinweise zur Bilanzierung von GLRG-III verabschiedet.
Der IDW Investmentfachausschuss (IVFA) hat sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung von Investmentvermögen auseinandergesetzt und einen fachlichen Hinweis entwickelt. Der Hinweis baut auf den allgemeinen fachlichen Hinweisen des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Rechnungslegung und Prüfung vom 04.03.2020, 25.03.2020 und 08.04.2020 (siehe oben) auf und widmet sich speziellen geschäftszweigspezifischen Fragestellungen.
Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) des IDW hat sich mit den Maßnahmen befasst, die den aktuellen Ereignissen rund um den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19 in Deutschland begegnen. Aktuell wurde das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) am 27.03.2020 vom Bundesrat beschlossen. Ein Fachlicher Hinweis stellt die Gesetzesänderungen dar und gibt eine erste Einschätzung bezüglich der Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung ab.
Der IDW Arbeitskreis "Rechnungslegung und Prüfung von Non-Profit-Unternehmen" legt in einem Fachlichen Hinweis die Auswirkungen des Coronavirus auf Non-Profit-Organisationen und hier vor allem auf Stiftungen dar. Der Hinweis ergänzt die Fachlichen Hinweise des IDW zur Rechnungslegung und Prüfung (Teile 1-3) um Non-Profit- bzw. stiftungsspezifische Fragen der Rechnungslegung und Prüfung.
IDW Mitglieder finden weitere Informationen unter Mein IDW
Aufsätze in der Fachzeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" (WPg):
Weblinks
Das IDW möchte seine Mitglieder mit einer Zusammenstellung von Links unterstützen. Wegen der dynamischen Entwicklungen kann es sich dabei nur um eine subjektive Auswahl handeln, die ohne eine Bewertung der jeweiligen Inhalte und ohne Prüfung auf Richtigkeit geschah. Für die Inhalte sind ausschließlich die Betreiber der Websites verantwortlich. Hinweise und Handlungsempfehlungen finden Sie u.a. auf folgenden Websites:
Hinweise von Bundesministerien
Zu Förderprogrammen und Fragen der Liquiditätssicherung:
Zum Arbeitsrecht:
Zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Einzelfragen:
- Einreichung von Jahresabschlüssen:
- Lieferverträge:
- Betriebsunterbrechungsversicherung:
- Insolvenzantragspflicht
- IT-Sicherheit
Zum öffentlichen Sektor:
Darüber hinaus haben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Hinweise, u.a. für Mandanten, veröffentlicht:
International:
Weiteres: