Wie erteilt ein Nicht-Abschlussprüfer einen Comfort Letter?

Wann ein Nicht-Abschlussprüfer tätig wird und er zu beachten hat

Will ein Unternehmen Finanzmittel am Kapitalmarkt aufnehmen mit einer prospektpflichtigen Transaktion, holt es meist einen Comfort Letter bei seinem Abschlussprüfer ein. Wie sieht es aber in dem Ausnahmefall aus, wenn nämlich ein Nicht-Abschlussprüfer den Comfort Letter erteilt? Hierzu hat das IDW kürzlich einen neuen Prüfungshinweis veröffentlicht, IDW PH 9.910.2.

Was der Nicht-Abschlussprüfer zu beachten hat und warum es überhaupt zu dieser Konstellation kommen kann, erläutert Martin Pföhler, Mitglied der IDW Arbeitsgruppe „EU-Wertpapierprospekte“. Die Fragen stellt Dr. Britta van den Eynden, Leiterin Markets beim IDW.

(veröffentlicht am 19.01.2023)

Hinweis: Mit Klick auf das Video werden Sie auf die Plattform “YouTube” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, geleitet. Dort können Sie sich über die Datenschutzbestimmungen https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de sowie die Nutzungsbedingungen https://www.youtube.com/t/terms informieren . Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter IDW Datenschutz.

Mehr zum Thema:

  • Aufsatz in der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ (WPg) von WP StB Martin Pföhler, WP StB Daniel Döpfner, WP StB Günter Doleczik, WP Maximilian Meyer zu Schwabedissen, WP StB Nadja Picard, WP StB Ewald Jezussek und WP StB M. Felix Weiser: „Verschärfung der Fee-Cap-Anforderungen in Bezug auf Comfort Letters - Zusätzliche Hürde für Kapitalmarkttransaktionen in Deutschland“, WPg 2022, S. 1007.
  • IDW Aktuell "Comfort Letter-Erteilung durch einen Nicht-Abschlussprüfer"
  • Podcasts in den Webauftritt einbinden (für IDW Mitglieder)

Service