IDW: Vorgeschlagene Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen basiert auf falschen Annahmen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat heute gegenüber der SPD-Fraktion zu dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit Stellung genommen.
Kritisiert wird insbesondere, dass der Gesetzentwurf auf der unbegründeten Annahme basiert, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Managementvergütungen führe zu einer Mitfinanzierung hoher Bezüge durch die Allgemeinheit. Das Gegenteil ist der Fall: In der Regel überschreitet die steuerliche Belastung des Vergütungsempfängers die steuerliche Entlastung aus der Abzugsfähigkeit der Vergütungen beim Unternehmen.
Weitere Vorschläge sind aus Sicht des IDW zu kritisieren (vgl. i.E. die beigefügte Stellungnahme).
„Auch im Wahlkampf sollten emotionale Themen von der Politik mit der gebotenen Sachlichkeit analysiert und behandelt werden“, fordert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).
IDW Presseinformation 3/2017