Novellierung der Thüringer Eigenbetriebsverordnung
Nach der Einführung eines Bilanzierungsverbots für Pensionsverpflichtungen in Thüringen in der kommunalen Doppik soll dies nun auch bei den Eigenbetrieben erfolgen, die ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften i.V.m. der ThürEBV aufstellen. Diese Entwicklung hält das IDW für bedenklich und erläutert seine Auffassung in einem Schreiben an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.