Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der BaFin?

Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ab dem 01.01.2021 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. Bisher liegt die Aufsicht je nach Bundesland bei Gewerbeämtern bzw. Industrie- und Handelskammern.

Mit dem Gesetz soll die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin umgesetzt werden. Bereits im Juli 2019 hatte das BMF und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hierzu zudem ein gemeinsames Eckpunktepapier veröffentlicht und darin die angedachte Vorgehensweise skizziert.

Nach dem Referentenentwurf soll die Überwachung der Einhaltung der materiellen Vorgaben künftig mittels einer Prüfung der BaFin erfolgen. Diese Prüfung soll nicht mehr jährlich erfolgen, sondern auf der Grundlage einer Selbsterhebung der Betroffenen "risikoorientiert". Diese Prüfung soll nicht mehr durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Die Abkehr von der Prüfung von Finanzanlagenvermittlern durch den Berufsstand ist aus Sicht des IDW nicht nachvollziehbar. Das bisherige Verfahren einer Prüfung durch Wirtschaftsprüfer hat sich bewährt und kommt z.B. auch bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 89 WpHG erfolgreich zur Anwendung.

Nach Auffassung des IDW könnte vor allem die Abkehr von dem Grundsatz der jährlichen Pflichtprüfung zu einer Schwächung des Verbraucherschutzes führen. Das IDW spricht sich daher für eine Angleichung an die Aufsicht und Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen einschließlich einer Prüfungspflicht durch den Berufsstand aus.


 

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