Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 und des IDW PH 9.970.80
Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat IDW Prüfungshinweise verabschiedet, die für die bevorstehende Prüfungssaison aktualisiert werden mussten:
- IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2019 (IDW PH 9.970.33)
- IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Eisenbahnverkehrsunternehmen auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs (IDW PH 9.970.80).
Hintergrund für die Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 ist der Wegfall der sog. Offshore-Haftungsumlage sowie die Einführung der Offshore-Netzumlage zum 01.01.2019. Diese Änderungen betreffen insb. das in Anlage 1 aufgenommene Muster für die Aufstellung der Stromabgaben an Letztverbraucher.
Im Mitgliederbereich "Mein IDW" finden IDW Mitglieder in der Rubrik "Arbeitshilfen/ Support Dokumente/Branchen/Energie" eine Änderungsfassung des IDW PH 9.970.33, in der die Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung kenntlich gemacht sind. Auf der Website der ÜNB findet sich eine Word-Datei mit den Mustern aus dem IDW PH 9.970.33 für die Aufstellung der Stromabgaben an Letztverbraucher und für die Abrechnung der KWK-Strommengen und Zuschlagszahlungen.
Der IDW PH 9.970.80 wurde aufgrund der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs vom 03.03.2020 aktualisiert. Eisenbahnverkehrsunternehmen können jeweils zum 30. Juni eines Jahres einen Antrag auf Zuwendungen nach dieser Richtlinie stellen. Bisher waren lediglich Ausgaben von Maßnahmen förderfähig, die im sog. Abrechnungsjahr ergriffen wurden und angefallen sind (z.B. Anzahlungen für ein neues Triebfahrzeug im Jahr der Bestellung). Nach der Änderung sind nunmehr auch Ausgabenteilbeträge förderfähig, für bereits in zurückliegenden Abrechnungsjahren ergriffene und von der Bewilligungsbehörde als förderfähig beschiedene Maßnahmen. Dies ist insb. relevant bei größeren Anschaffungen, bei denen die Bestellung und die Auslieferung des betroffenen Vermögengegenstand nicht im gleichen Kalenderjahr erfolgen.
Beide IDW PH werden in Heft 5/2020 der IDW Life veröffentlicht werden.